5 Jahre Klaviergarantie

Für alle gekennzeichneten akustischen Klaviere und akustischen Flügel aus unserem Sortiment gewähren wir unsere 5 Jahre Klaviergarantie.

Garantieleistung

Die Garantie gilt auf Schäden am Stimmstock oder der Gussplatte sowie auf Mängel an Verleimung oder Befilzung, die die Funktionsfähigkeit des Instruments beeinträchtigen oder außer Kraft setzen. Die Garantie umfasst dabei die kostenlose Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden und unter die Garantie fallenden Schäden oder Mängel des Instruments. Nach Wahl der Musikhaus Kirstein GmbH wird der Schaden durch Instandsetzung oder Austausch gegen ein gleichwertiges Instrument behoben. Das ausgetauschte, defekte Instrument oder ausgewechselte Teile werden Eigentum der Musikhaus Kirstein GmbH. Arbeitszeit- und Materialkosten trägt die Musikhaus Kirstein GmbH nur dann, wenn es sich um berechtigte Garantieansprüche handelt. Kann die Instandsetzung des Instruments nicht vor Ort erfolgen, so sind die Transportkosten vom Kunden zu tragen.

Garantiefall

Um Leistungen aus der Garantie in Anspruch zu nehmen, bedarf es der Vorlage der Originalrechnung. Die Instandsetzung/Austausch des Instruments muss über uns beauftragt werden. Die Garantieleistung wird nur gegenüber Kunden erbracht, die gem. § 13 BGB Verbraucher sind.

Garantiezeit

Die Garantie beginnt mit Kauf der Ware. Zugrundezulegen ist dabei das Rechnungsdatum. Die Garantie endet nach Ablauf eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren. Davon abgesehen endet die Garantiezeit mit (Teil-) Rückzahlung des Verkaufspreises. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit. Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt beim Weiterverkauf des Instruments.

Garantieausschluss

Ausgenommen von dieser Garantie sind Schäden, die infolge unsachgemäßen Gebrauchs, äußerer Einwirkungen oder durch Reparaturen und Abänderungen, die nicht von Musikhaus Kirstein GmbH oder einem autorisierten Dritten vorgenommen wurden, entstanden sind (ausgenommen sind Stimmung und Wartung durch geprüften Klavierbauer). Bedingung für die Garantie ist weiterhin eine Erststimmung spätestens vier Monate nach Lieferdatum und eine jährliche Stimmung durch einen geprüften Klavierbauer (Nachweis erforderlich, Stimmung nicht im Kaufpreis enthalten). Bei kritischen Standorten wie z.B. auf Fußbodenheizung oder in der Nähe von Wärme- oder Kältequellen wie Öfen und Fenstern sowie Standorten, an denen keine dauerhafte Luftfeuchte von 40 bis 70 Prozent und Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad garantiert werden können, kann keine Garantie gewährt werden.

Ebenso ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile wie beispielsweise Saiten sowie alle Schäden, die durch äußere Einwirkung und klimatische Einflüsse entstanden sein könnten, wie z.B. Resonanzbodenschäden oder Störgeräusche durch mitschwingende Gehäuseteile/Verschraubungen. Mängel am Instrument, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind, sind ebenfalls von dieser Garantie ausgenommen.

Allgemeine Bestimmungen

Dieser Garantievertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und der Musikhaus Kirstein GmbH abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen. Diese Garantie tritt neben die gegenüber der von Musikhaus Kirstein GmbH bestehenden Gewährleistungsrechte und/oder einer möglicherweise bestehenden Herstellergarantie. Die Garantie gilt für alle Einkäufe ab dem 1. April 2015.