Palisander: Ausnahmeregelung für Musikinstrumente

Seit 14. Dezember 2019 sind fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör aus Palisanderholz (ausgenommen: Rio-Palisander) nicht mehr CITES-genehmigungspflichtig.

Das heißt: der Verkauf dieser Instrumente ist wieder ohne entsprechenden Nachweis möglich. Die Hersteller allerdings müssen nach wie vor belegen, welche Hölzer sie für den Bau ihrer Instrumente verwenden. Die Änderung war auf Antrag von Kanada und der EU im August 2019 in Genf beschlossen wurden und greift nun seit Mitte Dezember in der EU. Laut Verband SOMM – Society Of Music Merchants e. V. – entfällt mit der neuen Regelung für die betreffenden Musikinstrumente auch die nationale Buchführungspflicht gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

CITES

CITES ist die Abkürzung für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“, deutsch: „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“, kurz auch: „Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)“.

Abkommen für nachhaltigen Handel

CITES ist ein internationales Abkommen, das für einen nachhaltigen Handel mit bestimmten Tieren und Pflanzen sorgen soll. Es wurde am 3. März 1973 in Washington zum ersten Mal unterzeichnet und trat am 1. Juli 1975 für die ersten Mitgliedsländer (USA, Nigeria, Schweiz, Tunesien, Schweden) in Kraft. Die BRD unterzeichnete das Abkommen am 20. Juni 1976 als erstes Land der Europäischen Gemeinschaft. Heute hat CITES knapp 200 Mitglieder.

Schutz von Tier- und Pflanzenarten

Welche Tier- und Pflanzenarten geschützt werden sollen, wird von den Mitgliedsstaaten der Konvention bestimmt. Im Januar 2013 waren 29.910 Pflanzenarten und 5.659 Tierarten gelistet. Die CITES regelt den internationalen Handel mit diesen gelisteten Arten und deren Produkten, so also zum Beispiel den Handel mit Elfenbein, Kaviar, aber auch mit Arzneimitteln (die geschützte Arten enthalten) oder bestimmten Holzprodukten.

Umsetzung der Bestimmungen

Der nationale Vollzug des Abkommens wird in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz gemanaged, während die Sicherstellung illegal gehandelter Tiere, Pflanzen und Produkte in den meisten Fällen durch den Zoll erfolgt. Beschlagnahmungen erfolgen, wenn keine Genehmigungen vorliegen, die den legalen Besitz für diese Tiere, Pflanzen und Produkte nachweisen. Genehmigungen bzw. Dokumente sind für die geschützten Arten auch im Inland erforderlich.

Vom Aussterben bedrohte Arten und durch den Handel gefährdete Arten

Für vom Aussterben bedrohte Arten (CITES, Anhang I, zum Beispiel: Menschenaffen, Wale, Elefanten) ist der Handel grundsätzlich verboten. Für Arten, die noch nicht vom Aussterben bedroht sind, aber durch den Handel gefährdet werden (CITES, Anhang II, zum Beispiel Falken, Krokodile, Orchideen), wird der Handel nur erlaubt, wenn er nachhaltig ist.

Palisander 2017

Anfang 2017 wurde eine CITES-Ergänzung gültig, bei der diverse Arten von Palisanderholz (Gattung „Dalbergia“) zusätzlich in den CITES-Anhang II (durch den Handel gefährdete Arten) aufgenommen wurden. Ein Aufschrei ging durch die Musikinstrumentenwelt, wurde es doch plötzlich notwendig, für den Handel mit sämtlichen Instrumenten, in denen Anteile von Palisanderholz verbaut waren (das verbreitetste Beispiel: Gitarren mit Palisander-Griffbrett), in Zukunft entsprechende Dokumente zu besorgen bzw. vorweisen zu können. Der reine Besitz (Privatpersonen ohne Handelsabsicht) von Instrumenten mit Palisanderholz war hingegen nach wie vor unbedenklich, das heißt eine, wie auch immer geartete, Registrierung solcher Instrumente war für Privatpersonen nicht vorgeschrieben. Wollte man aber beispielsweise als Privatperson seine gebrauchte Gitarre mit Palisanderholzanteilen verkaufen, wurde ein Nachweis fällig, dass das Musikinstrument vor dem 1. Januar 2017 gebaut bzw. erworben worden war. Reisen wiederum durfte man mit seinem Instrument, sofern der Anteil des Palisanders (oder einer anderen geschützten Holzart) unter 10 kg blieb – dies wurde als Sonderregelung ergänzt.

Palisander 2019

Im August 2019 fand in Genf die 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz statt. Im Zuge dieser Konferenz gab es eine Änderung, die den Instrumentenfachhandel wiederum in Aufregung versetzte, diesmal allerdings im positiven Sinne: Ausgenommen von den besonderen Bestimmungen für Palisanderholz und Bubinga sind ab sofort nicht nur Produkte mit einem maximalen Gewicht von 10 kg Holz der geschützten Holzart („Palisandergitarren auf Reisen“), sondern grundsätzlich sämtliche fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör. Die Ausnahmen gelten allerdings nur für „Holz von Arten der Gattung Dalbergia spp (Palisander). Anhang II CITES/Anhang B VO(EG) 338/97 oder Holz der drei Bubinga-Arten Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia demeusei“. Für andere geschützte Holzarten (zum Beispiel Rio-Palisander) gelten die entsprechenden artenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Nachweispflichten nach wie vor. Für die Europäische Union erlangten diese Änderungen nun am 14. Dezember 2019 Rechtskraft.

Begründung für die Lockerung

Begründet wurde der Beschluss mit der Auffassung, dass Musikinstrumente und Teile von Musikinstrumenten aufgrund der mengenmäßig vergleichsweise sehr begrenzten Verwendung von Palisanderholz nur einen minimalen Anteil am Welthandel ausmachten, gleichzeitig aber ein sehr hoher Verwaltungsaufwand für die Einhaltung der Regularien von den Beteiligten zu bewältigen sei. Darüber hinaus sei der Einsatz von Palisanderholz für bestimmte Arten von Musikinstrumenten tatsächlich essenziell und die Lebensdauer von Musikinstrumenten sehr hoch.

Weitere Informationen zum Thema

Bundesamt für Naturschutz: Genehmigungen für Musikinstrumente zu Konzertreisen, Reisen zu Aufnahmen, zu Musikwettbewerben usw.

Bundesamt für Naturschutz: Einfuhr von Holz geschützter Baumarten

Bundesamt für Naturschutz: Liste der in CITES und der VO(EG) 338/97 geschützten Baumarten

 

Quellen:
Hintergrund Schmuckbild: Palisander, wikipedia, Autor: Philipp Zinger: commons.wikimedia.org/wiki/File:Saburana-Palisander_Holz.JPG
bfn.de/fileadmin/BfN/cites/Dokumente/Barrierefrei-holzliste-COP-18.pdf
bfn.de/themen/cites/arteninfos/holz-geschuetzter-baumarten/beschluesse-der-18-cites-cop.html
bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites/
de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Artenschutzübereinkommen
gearnews.de/palisander-kommt-endlich-wieder-cites-ii-update/
gitarrebass.de/stories/ergebnis-der-cites-konferenz-ausnahmen-fuer-palisander-treten-bald-in-kraft/
louder.com/de/magazin/cites-check-palisander-und-bubinga-unter-schutz
musikmedia.de/musikbranche/cites-ab-14-12-entfaellt-die-nationale-nachweis-und-buchfuehrungspflicht/
somm.eu/somm-news-einzelansicht?tx_ttnews%5Btt_news%5D=634&cHash=b0484ea5683c4c013f073f40003c0a7c
sticks.de/allgemein/ergebnis-der-cites-konferenz-ausnahmen-fuer-palisander-treten-bald-in-kraft/

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Dieser Beitrag wurde am von in News & Trends veröffentlicht.

Von Jutta Kuehl

Jutta Kühl, PR und Texterin bei Musikhaus Kirstein GmbH.